Wertermittlung
Die Ermittlung des Wertes einer Immobilie kann im Rahmen von Verkehrswertgutachten und Beleihungswertgutachten erfolgen. Die Grundlagen bilden die jeweiligen gesetzlichen Verordnungen und die entsprechenden Empfehlungen der Gutachterausschüsse. Die Wege müssen der Objektart und dem Bewertungsanlass entsprechen. Hauptaugenmerk lege ich auf die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse.
Leistungen und Bewertungsanlässe (exemplarisch):
- Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) im Rahmen von An- oder Verkäufen, als Basis von Investitionsentscheidungen, zu bilanziellen Zwecken oder bei Rechtsstreitigkeiten, bei Ehescheidungen oder Erbauseinandersetzungen, oder auch zur Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit Ihrem Finanzamt insbesondere im Hinblick auf die steuerliche Bewertung nach der Erbschaftssteuerreform
- Ausweis des Beleihungswertes als Grundlage für die Kapitalbeschaffung im Rahmen von Finanzierungen
- Bewertung von Rechten oder Belastungen, wie Wohn- oder Nießbrauchrechten und Erbbaurechten
Gegenstand der Wertermittlung können Eigentumsanteile, unbebaute und bebaute, wohnwirtschaftlich oder gewerblich genutzte Grundstücke sein, wie:
- Wohnungs- und Teileigentum
- Ein- oder Mehrfamilienwohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser
- Bürogebäude, Gewerbeobjekte und Spezialimmobilien, Hotelanlagen, Restaurants und Freizeitimmobilien, Kliniken und Pflegeeinrichtungen, Einkaufszentren und Tankstellen…